Online Hygieneschulung zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene-Verordnung des Kreisjugendrings Rhein-Neckar Inhalte: §§ 42 und 43 IfSchG-Tätigkeitsverbote, Hygieneregeln Übertragungswege von Lebensmittelinfektionen gefährdungsgeneigte Lebensmittel, Kühlen und Erwärmen als entscheidende Verfahrensschritte zur Vermeidung mikrobieller Gefahren Hygienerisiken in den Einsatzfeldern von Gruppenleitern von Freizeiten und Gruppenstunden als auch von Personen, die für die Essenausgabe […]