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Neben der Verpflichtung Führungszeugnisse von ehrenamtlich Tätigen im Kinder- und Jugendbereich einzusehen – gestaffelt nach Art, Intensität und Dauer des Engagements – arbeiten wir an der Umsetzung der landeskirchlichen Richtlinien zum Kindesschutz. Hinzu kommen noch Maßnahmen wie z. B Handlungspläne. Die wichtigste Maßnahme der Prävention ist jedoch eine Schulung. Die Basisschulung im Umfang von drei Zeitstunden ist Pflicht für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit. Hier werden die Teilnehmenden, an eine „Kultur der Grenzachtung“ herangeführt, sensibilisiert  und sprachfähig gemacht, um Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe schon in einem frühen Stadium zu verhindern.