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Das Jugendschutzgesetz dürften die meisten Jugendleiter*innen kennen und die eine oder andere Baderegel bekommt man sicher auch noch zusammen. Aber was muss in der Jugendarbeit noch alles beachtet werden?

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Aufsichtspflicht? Welche Vorbereitungen und Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen werden? Wer haftet, wenn etwas passiert? Wann muss ein Kind zum Arzt? Wer darf mit wem in welches Zimmer?

Zu diesen und vielen weiteren wichtigen Fragen beim Thema Aufsichtspflicht werden theoretische Grundlagen vermittelt. Anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis werden verschiedene Gegebenheiten ausführlich erörtert. Gemeinsam wird eine Einschätzung getroffen, wie in der jeweiligen Situation gehandelt werden muss.

Referentin: Claudia Kühn-Fluhrer
Bildungsreferentin, Systemischer Coach

Die Kosten trägt der Kreisjugendring.
Anmeldung bis spätestens Do 23.6. Hier geht’s zur Anmeldung