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Referentin: Sarah D. Tornow, Geschäftsleitung des KJR, Supervisorin und Bildungsreferentin

Das Jugendschutzgesetz dürften die meisten Jugendleiter*innen kennen und die eine oder andere Baderegel bekommt man sicher auch noch zusammen. Aber was muss in der Jugend­arbeit noch alles beachtet werden?

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Aufsichts­pflicht? Welche Vorbereitungen und Vorsichts­maßnahmen müssen getroffen werden? Wer haftet, wenn etwas passiert? Wann muss ein Kind zum Arzt? Wer darf mit wem in welches Zimmer?

Zu diesen und vielen weiteren wichtigen Fragen beim Thema Aufsichtspflicht werden theoreti­sche Grundlagen vermittelt. Anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis werden verschie­dene Gegebenheiten ausführlich erörtert. Ge­meinsam wird eine Einschätzung getroffen, wie in der jeweiligen Situation gehandelt werden muss.

Termin:          Donnerstag, 16.05.2024
Zeit:             18.00 – 21.00 Uhr
Ort:               Haus der Begegnung,  Tunnelstraße 27, 76646 Bruchsal

Kosten:        Quereinsteiger 15,- €   (inkl. Verpflegung)

Anmeldung bis spätestens Do. 09.05.2024