Räume für Jugendgruppenarbeit
Luisenstraße 1-3 / Heidelberg-Bergheim

Die Räumlichkeiten sind ein Serviceangebot zur Förderung der Jugendarbeit, der politischen Gremienarbeit der Parteijugenden und der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Heidelberg und können daher als Arbeits- und Gruppenräume genutzt werden.

Zur Verfügung stehen:

Gruppenraum 1:    12 Personen
Gruppenraum 2:    7 Personen
Gruppenraum 3:    10 Personen

Zu den Räumlichkeiten gehören außerdem 4 Büroräume (teilweise vermietet), eine Teeküche, eine Dachterrasse sowie zwei Lagerräume.

Wer kann die LUISE nutzen?

  • Jugendvereine- und -verbände, die im SJR organisiert sind
  • politische Jugendgruppen der Parteien,
  • freie Schüler-und Jugendgruppen (die eine Tätigkeit der Jugendarbeit gemäß §11,12 SGB VIII sowie gemeinnützige Ziele verfolgen und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten)
  • Angebote der kommunalen Jugendförderung im Rahmen des §11 SGB VIII

Ausgeschlossen sind Parteien, deren Ziele der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland widersprechen.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu den Zielen des Projektes Luise sowie zu den Räumlichkeiten selbst.

Ansprechpartner

Stefan KochHausleitung Haus am Harbigweg
Telefon: +49 6221 6740660 · E-Mail: koch@sjr-hd.de
Servicezeiten: nach Vereinbarung

 

 

 

  1. Räumliche Voraussetzungen

Die Stadt vermietet dem SJR im Anwesen Luisenstraße 1-3 die Räumlichkeiten im Dachgeschoss mit einer Gesamtfläche von ca. 218 m². Die Luisenstraße 1-3 befindet sich fußläufig vom Bismarckplatz entfernt und ist daher sehr gut mit öffentlichem Nahverkehr erreichbar. Eigene Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden, Parkhäuser in der unmittelbaren Nachbarschaft (ATOS-Klinik) können gegen Entgelt genutzt werden.

  • Räumlichkeiten

Das Dachgeschoss umfasst insgesamt neun Räume sowie eine Teeküche, eine Toilettenanlage und eine Dachterrasse. Zwei Räume sind nicht an das Heizsystem angeschlossen und daher nur als Lagerraum geeignet. Der Zugang zu den Räumlichkeiten erfolgt montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr sowie nach Bedarf am Wochenende über einen Seiteneingang mit Tastenkombinationsschloss sowie über eine Eingangstür mit Chipzugangssystem.

  • Barrierefreiheit

Im Anwesen Luisenstraße 1-3 befindet sich ein Fahrstuhl, der leider nicht bis zum Dachgeschoss fährt. Ferner ist keine rollstuhltaugliche Toilette vorhanden, so dass die Räume nicht barrierefrei sind.

 

1.2 Ausstattung der Räumlichkeiten
Die Gruppen-Räume sind vom Vormieter funktional eingerichtet. Der SJR bemüht sich, die Räumlichkeiten den aktuellen Anforderungen anzupassen und gegebenenfalls weiteres Mobiliar zu beschaffen. Die Küche soll aus einem Raum mit Wasser und Spülmöglichkeit bestehen. Darüber hinaus wird angestrebt, für alle Nutzerinnen und Nutzer einen Zugang zu Wlan zu ermöglichen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen (Störerhaftung, etc) gegeben sind. Die Kosten werden auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt. Die Notwendigkeit von Telefonanschlüssen wird diskutiert werden.

1.3 Baurechtliche und brandschutzrelevante Bestimmungen
Die Räumlichkeiten dürfen nur im Rahmen der Baugenehmigung des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz mit Datum vom 01.02.2016 unter strenger Beachtung der darin verfügten baurechtlichen und feuerpolizeilichen Auflagen genutzt werden. Genehmigt wird die Nutzung der Projekträume im Dachgeschoss mit maximal 40 Personen. Die Nutzerinnen und Nutzer tragen dafür die Verantwortung, dass diese Bestimmungen eingehalten werden und bestätigen mit Unterschrift die Kenntnis und Verpflichtung auf Einhaltung dieser Vorschrift. Der SJR behält sich stichprobenartige Kontrollen vor.

Die Brandschutzordnung der Stadt Heidelberg ist in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Hiervon ausgenommen ist die Dienstanweisung für das Aufstellen und Nutzen privater Elektrogeräte und die damit verbundene Genehmigungspflicht sowie die Nichtgestattung des Standbybetriebs elektrischer Geräte. Es ist jedoch strikt darauf zu achten, dass sämtliche Elektrogeräte (insbesondere Anschlüsse und Leitungen) in einem technisch einwandfreien Zustand und bei längeren Pausen oder bei längerer Abwesenheit möglichst auszuschalten bzw. vom Netz zu nehmen sind. Es wird insbesondere auf das Verbot von offenem Feuer hingewiesen. Hierunter fallen auch Kerzen und sogenannte „Sternspritzer“ (Wunderkerzen).  Weitere Regeln finden sich in der Hausordnung.

1.4 Reinigung
Die Nutzerinnen und Nutzer haben die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Toilettenanlagen über die vom Amt für Schule und Bildung beauftragte turnusmäßige Reinigung hinaus, schonend und pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu reinigen.

 

       2. Nutzung der Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten sind ein Serviceangebot zur Förderung der Jugendarbeit, der politischen Gremienarbeit der Parteijugenden und der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Heidelberg und können daher als Arbeits- und Gruppenräume genutzt werden.

  • Zielgruppen

Zielgruppen sind nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses beispielsweise:

  • Jugendvereine- und -verbände, die im SJR organisiert sind
  • politische Jugendgruppen der Parteien,
  • freie Schüler-und Jugendgruppen (die eine Tätigkeit der Jugendarbeit gemäß §11,12 SGB VIII sowie gemeinnützige Ziele verfolgen und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten)
  • Angebote der kommunalen Jugendförderung im Rahmen des §11 SGB VIII
  • zwei bis drei Räume können an folgende, bisherige „Untermieter“ der Luisenstraße 1-3 vermietet werden:

– AIESEC Heidelberg e.V.

– Heidelberger Club für Wirtschaft und Kultur e.V. (HCWK)

– ROCK YOUR LIFE! Heidelberg e.V.

Dabei gilt der Grundsatz, dass Studierendengruppen vorrangig Räume der Universität nutzen sollen.

Raumkonzept und Personenbegrenzung

Zur Einhaltung der baurechtlichen und brandschutzrelevanten Bestimmungen werden die Räume wie folgt genutzt:

Vier Büroräume:

Die bisherigen Untermieter Aiesec Heidelberg e.V., Heidelberger Club für Wirtschaft und Kultur e.V. und Rock your Life! Heidelberg e.V. erhalten eigene Büroräume. Für diese Räumlichkeiten fallen ein monatliches Entgelt (entsprechend des aktuellen qm-Preises) sowie eine anteilige Verrechnung der Betriebskosten an, die komplett an die Stadt Heidelberg weitergeleitet werden. Die Räumlichkeiten werden von den jeweiligen Gruppen individuell eingerichtet. Die gleichzeitige Nutzung eines Büroraums ist auf drei Personen begrenzt. Der SJR schließt entsprechende Raumnutzungsvereinbarungen mit den Vereinen ab.
Ein vierter Büroraum steht als Projektbüro zur Verfügung. Hier können Nutzerinnen und Nutzer projektorientiert Räume nutzen, um Projekte zu planen, zu steuern und auszuwerten. Das Projektbüro steht allen Nutzerinnen und Nutzern nach Rücksprache offen und wird vom SJR ausgestattet. Das Projektbüro können maximal zwei Personen gleichzeitig nutzen. Für die Nutzung der IT Struktur und Zugänge fällt ein Entgelt an.  

Drei Räume für Bildungsarbeit / Besprechungsräume

Die Jugendvereine- und -verbände, freie Schüler-und Jugendgruppen, politische Gremienarbeit der Parteijugenden können auf drei verschieden große Räume für Bildungs- und Vereinsarbeit, beispielsweise für Gruppen- oder Vorstandstreffen, zurückgreifen. Sofern politische Veranstaltungen stattfinden, ist darauf zu achten, dass diese nicht durch eine Partei initiiert wird. Durch die unterschiedliche Größe der Räume ergeben sich folgenden Personenbegrenzungen:

Gruppenraum 1:    12 Personen
Gruppenraum 2:    10 Personen
Gruppenraum 3:    07 Personen

Durch Veränderungen in der Ausstattung können sich in Zukunft die einzelnen Personenbegrenzungen verändern. Die maximale Personenbegrenzung bleibt bei 29 Personen gleichzeitig bestehen. Sollte eine Veranstaltung die Personenbegrenzung eines einzelnen Raumes überschreiten, so kann durch das Hinzubuchen eines weiteren Raumes die maximale Personenzahl um diese Anzahl erhöht werden. Die Gesamtteilnehmerzahl der Gruppenräume mit 29 Personen bleibt unberührt. Für die Nutzung kann ein Entgelt anfallen. Sollte Bedarf an Räumlichkeiten für mehrere Personen vorhanden sein, kann das Haus am Harbigweg, Jugendverbandshaus des SJRs, in Heidelberg-Kirchheim angefragt werden. Das Haus am Harbigweg ist ein Serviceangebot für die Jugendarbeit der Stadt Heidelberg, insbesondere des SJRs und seinen angeschlossenen Mitgliedsverbänden. Durch die Infrastruktur des Haus am Harbigwegs – hier stehen ein Projektbüro, zwei Mehrzwecksäle, das Außengelände, ein Besprechungsraum, Konferenzräume und Gruppenräume in unterschiedlicher Größe zur Verfügung – bietet der SJR eine gute Basis, verbandliche Jugendarbeit zu initiieren, weiterzuentwickeln und zu fördern.

Zwei Lagerräume:

Zwei Räume stehen als Lager und Aufbewahrungsfläche zur Verfügung. Hier werden sukzessive Spinde oder abschließbare Schränke installiert, die es ermöglichen, Materialien für die Jugendgruppenarbeit zu lagern.

Teeküche und Dachterrasse

Die Teeküche und die Dachterrasse stehen allen Nutzerinnen und Nutzern offen und können nicht als gesonderte Räume genutzt werden.

Buchung der Räumlichkeiten

Die Räume für Bildungsarbeit / Besprechungsräume können verantwortliche Personen über ein online-Tool (Sharepoint, Google Kalender oder vergleichsweise Programm) buchen. Hierzu müssen sich die Gruppen im Vorfeld beim SJR registrieren sowie die notwendigen Formulare (Hausordnung, Raumüberlassung, baurechtliche sowie brandschutzrelevante Bestimmungen, etc.) unterschreiben. Nutzerinnen und Nutzer der Büroräumlichkeiten erhalten drei Zugangs-Chips, Gruppen jeweils einen Zugang-Chip.


       3. Bedarfsmeldung

Jugendverbände und Vereine mit einem Bedarf an Besprechungs-, Gruppen- und Büroräumen sollen diesen zur besseren Ressourcenplanung melden.

  1. Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern

Viermal pro Jahr finden Treffen zwischen den Nutzerinnen und Nutzern sowie dem SJR statt. In einer abgestimmten Tagesordnung werden aktuelle Projekte sowie vermietungsrelevante Angelegenheiten besprochen. Dieses Format wird seit Sommer 2015 praktiziert. 

  1. Evaluation

Nach zwei Jahren soll eine Evaluation über die Nutzung der Luisenstraße stattfinden und in der Mitgliederversammlung berichtet werden.