Vor vier Jahren wurde die Vereinbarung nach § 72a SGB VIII zwischen Jugendverbänden und dem Kinder- und Jugendamt obligatorisch. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass jeder Verein/Verband sich dazu verpflichtet „die Qualifizierung seiner ehren- und nebenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit sicher zu stellen und das Präventions- und Schutzkonzept seines Verbandes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der alltäglichen Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen“ (Vereinbarung nach §72a SGB VIII, Abs. 1).

Diese Umfrage soll aufzeigen, wie groß weiterhin der Bedarf der Vereine/Verbände an Schulungen oder anderer Unterstützung durch den SJR ist, um die Umsetzung der Vereinbarung nach §72a sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden und ein funktionierendes Schutzkonzept sicherzustellen.

Der Fragebogen umfasst zwischen 13 und 18 Fragen. Alle Fragen beziehen sich auf den eigenen Verein/Verband.

Hinweise zum Datenschutz unter https://bit.ly/2U3HqMq

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