Ab heute gilt für Vereine die Corona-Verordnung bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit.

◾ Solange die 7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 100 liegt, ist Kinder- und Jugendarbeit nur präsenzlos möglich.
◾ Ist sie 5 Tage in Folge unter 100, dann dürfen sich 18 Personen im Freien und 12 Personen im Innenbereich treffen.
◾Liegt die Inzidenz weitere 5 Tage in Folge unter oder gleich 50 (frühestens ab dem 23. März) dürfen sich 30 Personen im Freien und 18 Personen im Innenbereich treffen.

Sollte die Inzidenz wieder steigen und jeweils drei Tage in Folge über den Wert von 50 oder 100 steigen gilt der jeweils vorherige Schritt.
Für alle Angebote in diesem Rahmen gilt: die Betreuungspersonen werden zusammen mit den Teilnehmenden zur Personenanzahl gezählt.

Nur Angebote mit Anmeldung sind möglich. Weitere Infos, die Verordnung im Detail und bald auch die wichtigsten Fragen und Antworten findet ihr unter www.ljrbw.de/corona 

 

Credits Zeichnung: Kreisjugendring Biberach