Titelblatt der Mappe

Neue Herausforderungen kommen auf die Vereine zu – aber es lohnt sich! So lässt sich die Veranstaltung zusammenfassen, bei der die Heidelberger Mustervereinbarung zum §72a SGB VIII vorgestellt wurde.

Herr Wottke, stellvertretender Leiter des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg, stellte den etwa 40 Vereinsvertreter/innen die Mappe Kinderschutz im Ehrenamt vor, welche die Heidelberger Mustervereinbarung sowie eine Anzahl an Arbeitshilfen enthält. Die Mappe war in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring Heidelberg und einigen Vereinen entwickelt worden.

Das Kinder- und Jugendamt wird in den kommenden Wochen und Monaten die Träger der freien Jugendhilfe in Heidelberg anschreiben und sie um die Unterzeichnung der in der Mappe enthaltenen Vereinbarung bitten. Dies entspricht der gesetzlichen Grundlage des §72a SGB VIII.

Mit der Vereinbarung gehen die Vereine die Verpflichtung ein, dafür zu sorgen, dass Menschen mit bestimmten Vorstrafen nicht mehr als Ehrenamtliche in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Dafür sollen sie von diesen Ehrenamtlichen erweiterte Führungszeugnisse anfordern und einsehen.

Herr Wottke erklärte den Ablauf des Verfahrens, der sich in der Mappe auf der letzten Seite findet:

  • Zunächst listet der Verein die bei ihm durchgeführten Tätigkeiten der freien Kinder- und Jugendhilfe auf. Diese müssen dann nach den Kriterien des §72a bewertet werden (Art, Dauer, Intensität der Betreuung), ob eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis notwendig ist. Dazu kann die in der Mappe vorhandene Entscheidungshilfe und Dokumentationsvorlage genutzt werden.
  • Die Liste legt der Verein der unterschrieben Vereinbarung bei und sendet sie ans Jugendamt.
  • Als nächstes müssen alle Personen angeschrieben werden, die Tätigkeiten ausüben möchten welche als vorlagepflichtig eingestuft wurden. Ein Musteranschreiben liegt ebenfalls bei.
  • Die Ehrenamtlichen beantragen dann mit dem Musteranschreiben ein erweitertes Führungszeugnis beim Bürgeramt. Für Ehrenamtliche werden dabei die Gebühren von 13€ erlassen. Das Führungszeugnis kommt per Post nach Hause.
  • Der Verein sieht als letzten Schritt das Führungszeugnis ein und dokumentiert dies. Liegt eine Vorstrafe vor, die in §72a genannt wird (eine Liste ist ebenfalls in der Mappe), so darf keine Tätigkeit in entsprechenden Bereichen stattfinden.
  • Alle fünf Jahre muss das Führungszeugnis erneut vorgelegt werden. Eine Einsichtnahme kann auch durch die Projektstelle “Kein Missbrauch” erfolgen.

Man sei sich bewusst, so Wottke, dass die Vorlage der Führungszeugnisse keinen hundertprozentigen Schutz vor sexuellem Missbrauch garantieren könne. Neben den Führungszeugnissen sei es daher ratsam, auch Schulungen und weitere Präventionsmaßnahmen im Verein zu etablieren – dabei kann auf die Unterstützung der Projektstelle “Kein Missbrauch” zurückgegriffen werden!

“Geben Sie Ihre Jugendarbeit nicht auf!”, appellierte der Vorsitzende des SJR, Wolfgang Schütte, angesichts der Herausforderungen, die das Bundeskinderschutzgesetz für die Vereine bereit hält. Gemeinsam werden wir auch diese Hürde meistern und so unsere Arbeit noch besser machen!

Nach zwei Stunden ging die Veranstaltung zu Ende. Herr Wottke nahm einige Anregungen mit, die Vereinsvertreter/innen die ersten Exemplare der Mappe. Der erste Schritt ist getan. Für mehr Kinder- und Jugendschutz in der Heidelberger Vereinsarbeit.