1-AktuellesDer Zukunftsplan Jugend bietet drei neue Förderprogramme unter anderem für Jugendverbände.

1) “Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zur Unterstützung junger Flüchtlinge”

Gefördert und  begleitet werden sollen mindestens 10 lokale Modellprojekte, die in Gemeinden oder Stadtteilen mit  Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von jungen Flüchtlingen entwickeln und erproben. Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens sechs Monate  im Zeitraum von 15.11.2015 bis 30.11.2016 umfassen. Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal- und  Sachkosten) können bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder außerschulischen Jugendbildung. Bewerbungsschluss ist der 15.10.2015.

 

2) Förderprogramm “Förderung von Medienkompetenz für junge Menschen in sozioökonomisch benachteiligenden Lebenslagen”

Gefördert und begleitet werden sollen mindestens 16 lokale Modellprojekte, die Einrichtungen/Verbände der Kinder- und Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit zur Förderung der Medienkompetenz von jungen Menschen in sozioökonomisch benachteiligenden Lebenslagen im Bereich Social Media mit den in der Ausschreibung beschriebenen Zielen durchführen. Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens sechs Monate im Zeitraum von 15.11.2015 bis 30.11.2016 umfassen. Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal- und Sachkosten) können bis zu einer Gesamt-Zuschusshöhe von 10.000 Euro bezuschusst werden. Bewerbungsschluss ist der 15.10.2015.

 

3) Förderprogramm „Prävention von Glücksspielsucht (Automatenspiel, Onlineglücksspiel, Sportwetten) bei riskant spielenden jungen Menschen“

Gefördert und begleitet werden sollen mindestens acht lokale Modellprojekte, in denen sekundärpräventive Ansätze für riskant spielende Jugendliche und junge Volljährige modellhaft entwickelt und erprobt werden. Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens neun Monate im Zeitraum von 15.11.2015 bis 30.11.2016 umfassen. Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal- und Sachkosten) können bis zu einer Gesamt-Zuschusshöhe von 20.000 Euro bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder außerschulischen Jugendbildung, die über einen Zugang zu riskant spielenden jungen Menschen verfügen. Bewerbungen können bis zum 15.10.2015 eingereicht werden.

 

Die Ausschreibungen und Antragsformulare der drei Programme sowie Informationen zu weiteren Programmen im Zukunftsplan Jugend sind auf der Homepage des Landesjugendrings veröffentlicht: http://www.ljrbw.de/interessenvertretung/jugendpolitik/zpj.