Probephase erfolgreich abgeschlossen. Der Gesetzgeber verpflichtet Träger der freien Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass keine Personen bei ihnen pädagogisch tätig sind, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden. Dies soll durch die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis geschehen. In einer individuellen Vereinbarung zwischen Jugendverband / Verein und dem Kinder- und Jugendamt wird geregelt, für welche ehrenamtliche Tätigkeiten ein ‘erweitertes Führungszeugnis’ vorgelegt werden soll. Um Vereine und Ehrenamtliche zu entlasten, bietet der Stadtjugendring erfolgreich den Service einer zentralen Einsichtnahme an. Ab sofort ist die Einsichtnahme auch digital über eine Videokonferenzplattform möglich. Es wird weiterhin ein Lichtbildausweis sowie das erweiterte Führungszeugnis benötigt.

Termine können einfach online hier vereinbart werden.