Handreichung für Vereine, speziell für die ab 25.05. gültigen neue Regelungen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat die Orientierungshilfe “Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)” herausgebracht. Darin werden die wichtigsten Neuerungen erläutert und anschaulich Handlungsbedarfe hervorgehoben.

Viele Fragen, die Vereinen im Alltag begegnen können, werden aufgegriffen: Darf ich Mitgliederdaten innerhalb meines Vereins weitergeben? Welche Rechte haben Vorstandsmitglieder? Was muss bei der Speicherung von Daten beachtet werden? Wann darf ich personenbezogene Daten für meine Öffentlichkeitsarbeit nutzen?

Außerdem finden sich auf der Homepage des LfDI viele nützliche Vordrucke und Merkblätter: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo,
sowie der lange erwartete Vordruck für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/dsk_muster_vov_verantwortlicher.pdf (auf der Seite ganz unten unter “Sonstige Dokumente und Hinweise”).

Jeder Verein sollte bis Ende Mai eine Datenschutzordnung/-erklärung haben, idealerweise in einem gesonderten Regelwerk – damit nicht für jede sich ändernde oder ergänzte Bestimmung die Satzung geändert werden muss. Sehr ausführliche Hinweise dazu gibt es in der o.g. Handreichung des LfDI “Datenschutz im Verein” (Punkt 1.3.3).