Digitale Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses
Probephase erfolgreich abgeschlossen. Der Gesetzgeber verpflichtet Träger der freien Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass keine Personen bei ihnen pädagogisch tätig sind, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden. Dies soll durch die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis geschehen. In einer individuellen Vereinbarung zwischen Jugendverband / Verein und [...]