Ergänzung im Vereinsrecht zu digitalen Mitgliederversammlungen
Der Deutsche Bundestag hat am 09.02.2023 eine Ergänzung des Vereinsrechtes beschlossen. In § 32 BGB wird ein Absatz zu digitalen Mitgliederversammlungen eingefügt. Damit werden hybride Mitgliederversammlungen ermöglicht, ohne dass dies in der Satzung verankert sein muss. Es braucht lediglich eine Ankündigung im Rahmen der Einladung sowie eine Angabe der entsprechenden [...]