8-OftGesuchtAm 30. Juli 2015 beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien! Ab diesem Zeitpunkt werden wieder viele ehrenamtlich Engagierte  bei den Sommerfreizeiten und –maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein.

Sie leiten Freizeiten, Fahrten und Zeltlager mit Kindern und Jugendlichen und investieren ihre Freizeit und Teile ihres Jahresurlaubs dafür.

Wer sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert, kann bei seinem Arbeitgeber Freistellung beantragen – das besagt das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit. Die Anträge sind von der*dem Antragsteller*in über die Jugendorganisation mindestens einen Monat vor Beginn der Freistellung beim Arbeitgeber einzureichen. Hier geht’s zum Antrag.

Freistellung nützt allen

Die Freistellung beträgt bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, für Auszubildende bis zu fünf Arbeitstage. Sie ist vom Arbeitgeber zu gewähren, sofern nicht dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. In der Gesetzesbegründung ist dargelegt, dass bei der Interessenabwägung zwischen den Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsstellen und den Organisationen der Jugendarbeit „den Belangen der Jugendarbeit in besondere Weise Rechnung zu tragen ist“. Das bedeutet, dass vor allem während der Schulferien eine Versagung in der Regel nur in Betracht kommt, wenn durch die Freistellung eine schwerwiegenden Gefährdung betrieblicher oder dienstlicher Interessen droht.

Die Jugendarbeit lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Ehrenamtlich Aktive übernehmen Verantwortung, gewinnen soziale Kompetenz und Organisationserfahrung. Das ist ein Gewinn für die Gesellschaft im Ganzen, aber auch für Unternehmen, deren Mitarbeiter ein Ehrenamt haben.

Eure Erfahrungen sind gefragt!

Da die Verbesserungen im Ehrenamt auch immer wieder Thema bei den Gesprächen mit Politiker*innen ist, sammelt der Landesjugendring Informationen über die Erfahrungen mit der Beantragung von Freistellung in einem Online-Fragebogen.

Mehr Infos gibt es auch auf unserer Homepage: http://www.ljrbw.de/service/rechtsfragen/freistellung